Für die Anlage von Bushaltestellen in der Nähe von Fußgängerüberwegen ergeben sich zwei Wartepostionen für den Bus.
1. Wartepostion vor dem dem FGÜ:
hier muss der Bus auf der Fahrbahn stehen. Es ist darauf zu achten, dass das Überholen des Busses wirksam verhindert wird.
Richtige Anordnung der Bushaltestelle vor dem FGÜ.
falsche Anordnung einer Bushaltestelle vor dem FGÜ. Durch die Position des Busses in der Bucht ist kein Sichtkontakt mehr möglich.
2. Wartepostion hinter dem dem FGÜ:
hier muss der Bus neben der Fahrbahn stehen (Busbucht).
Nur so bleibt der Sichtkontakt zwischen dem Fahrverkehr und Fußverkehr gewahrt.
unzulässige und gefährliche Anordnung der Bushaltestelle. Ein Sichtkontakt ist nicht mehr möglich.
Beispiel für die Anordnung zweier Bushaltestellen im Nahbereich eines FGÜ (jeweils hinter dem FGÜ).
Beispiel für die Anordnung zweier Bushaltestellen im Nahbereich eines FGÜ (jeweils vor dem FGÜ).
Beispiel für die Anordnung einer Bushaltestelle hinter dem FGÜ auf der Fahrbahn. Durch die Mittelinsel bleibt die Sicht auf Zußgehende gewahrt.
Gefährliche Anlage zweier Bushaltestellen am Fußgängerüberweg. Vielleicht haben die verantwortlichen Behörden deswegen Gelbblinker angeordnet. Diese jedoch beseitigen die vorhandenen Mängel nicht.
(beim Anklicken-Vergößerung)








